Mieterstromgesetz – Energiewende nach Hausrezept

Neues Gesetz auf den Weg gebracht

Neues aus Berlin noch vor der Sommerpause: Ende Juni wurde das „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes“ im Bundestag verabschiedet. Anfang Juli ging das Gesetz auch durch den Bundesrat und kann damit jetzt, im Sommer 2017, in Kraft treten.

Das Mieterstromgesetzt hat zum einen das Ziel, die beschlossene Energiewende weiter voranzubringen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien forciert voranzutreiben.

Zum anderen sollen Vermieter und Mieter auch stärker am Ausbau der Erneuerbaren Energien beteiligt werden. Durch die quasi hauseigene Gewinnung von sauberem Strom, können Mieter von günstigen Strompreisen profitieren. Vermieter werden finanziell gefördert.

Gesellschaftliche Herausforderungen gemeinsam stemmen

Photovoltaikanlagen – nicht nur für Häuslebesitzer attraktiv.

Generell sieht die Bundesregierung ein enormes Potenzial in der dezentralen Versorgung mit klimafreundlichem Strom, gewonnen auf den Dächern der Wohnhäuser.

Einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums  zu Folge, können so rund 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden. Bislang beziehen lediglich vier Prozent der Mieter Strom aus einer hauseigenen Solaranlage oder einem Blockheizkraftwerk.

Das neue Gesetz und die darin verankerte finanzielle Förderung sollen helfen, das Potenzial voll auszuschöpfen und in den kommenden Jahren rund 370.000 neue Photovoltaikanlagen zu installieren.

 

Eine ambitionierte und dennoch realistische Zielsetzung, denn die Energiewende ist nicht nur eine politische, sondern in erster Linie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Und diese kann nur dann gelingen, wenn sie von möglichst viele Menschen und Unternehmen mitgetragen wird.

Damit die Versorgung mit Strom aus Erneuerbaren Energien flächendeckend angeboten werden kann, müssen stärker als bisher auch Mieter an den Angeboten teilhaben können. Bislang konnten Hauseigentümer bereits ihren Strom durch eine Photovoltaikanlage selbst produzieren und nutzen. Durch das neue Gesetz zum Mieterstrom werden nun auch zunehmend Mieter in dieses System mit eingebunden.

Voraussetzung für den Erfolg des Gesetzes ist es allerdings auch, ein entsprechendes Mieterstromangebot für Vermieter attraktiv – sprich wirtschaftlich – zu machen. Die vorgesehenen Förderungen des Mieterstromgesetzes ermöglichen Vermietern künftig zu wettbewerbsfähigen Preisen ihren Mietern selbsterzeugten Strom anzubieten.

Finanzen versus Klima

Vermieter, die künftig Mieterstrom anbieten werden, sind von den üblichen Konzessionsabgaben für Stromanbieter befreit. Damit müssen die Kommunen auf weniger Einnahmen einstellen. Konkret ist mit Einbußen von rund zwei Millionen Euro im Jahr zu rechnen.

Gut investierte Einnahmeausfälle: Förderung von Mieterstrom.

Auch dem Bund entgehen Einnahmen bei der Stromsteuer. Hier werden die Einnahmeausfälle im ersten Jahr von etwa 2,5 Millionen Euro angenommen, langfristig werden die Einnahmeausfälle auf bis zu 75 Millionen Euro jährlich ansteigen.

Eine stolze Summe, aber auch gut verloren gegebenes Geld. Denn ohne eine entschiedene Neuausrichtung der Energiepolitik, werden die Schäden an Umwelt und Natur diese Summen um ein vielfaches übersteigen. Und ob bei der fortschreitenden Klimakrise überhaupt noch mit Geld gegengesteuert werden kann, bleibt global gesehen ungewiss.

 

 

Mieterstromgesetz bringt Energiewende voran

Der Begriff Mieterstrom bezeichnet den Strom, der Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Wohnhäuser erzeugt und auch direkt in diesem Gebäude verbraucht wird. Damit entfällt eine Netzdurchleitung.

Das Mieterstromgesetz regelt künftig die Stromversorgung aus diesen hauseigenen erneuerbaren Energiequellen. Kernpunkt des Gesetzes ist es, dass Mieterstrom dann gefördert wird, wenn er in dem direkt Gebäude genutzt wird, in dem – beziehungsweise auf dessen Dach – er auch produziert wird. In der Praxis bedeutet das, dass eine Photovoltaikanlage auf dem Dach dann gefördert wird, wenn sie den Strom für eben dieses Haus liefert.

 

 

Nur für den Hausgebrauch – keine Versorgung der Nachbarschaft

Mieterstrom sieht keine Versorgung der Nachbarschaft vor.

Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass innovative Konzepte zur Stromversorgung in städtischen Quartieren nicht umgesetzt werden können. Häuser in der Umgebung, deren Dächer für Photovoltaik nicht geeignet sind, können nicht an die Versorgung der produzierenden Nachbarschaft angeschlossen werden.

Der nicht verbrauchte Strom aus den Häusern mit Photovoltaik wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und gemäß der gültigen Einspeisevergütung  honoriert.

Verschiedene Verbände hatten bei der Verbändeanhörung  im Vorfeld Vorschläge eingebracht, die auch eine Versorgung des nachbarschaftlichen Umfeldes mit sauberer Energie mit einbezogen. Diese Vorschläge wurden im neuen Gesetz jedoch leider nicht berücksichtigt.

 

Mieterstrom – lohnend für Mieter und Vermieter

Nutzung der Solarenergie liegt in unserer Hand.

Es gibt nichts Neues unter der Sonne? – Doch gibt es, die Mieterstromförderung beseitigt jetzt einige Problem aus der Vergangenheit.

Denn bisher war Mieterstrom zwar generell möglich, für Vermieter jedoch aus wirtschaftlicher Sicht nicht besonders attraktiv. Obwohl es verschiedene finanzielle Vorteile bei Abgaben und Umlagen gab, entstanden erhebliche Kosten durch komplizierte Abrechnungen, Vertrieb und Messungen.

Durch die neue Förderung wird Mieterstrom eine lohnende Sache. Nicht nur Umwelt und Klima profitieren vom sauberen und emissionsarm erzeugten Strom. Auch die Haushaltskasse der Stromkunden wird geschont. Denn im Gegensatz zu Strom, der aus dem Netz bezogen wird, entfallen bei der Nutzung des Mieterstrom Kosten wie beispielsweise Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Vollständig gezahlt werden müssen jedoch die EEG-Umlagen. Durch die generelle Erleichterung können Mieter günstigen Strom direkt vom Vermieter beziehen.

Darüber hinaus sieht das neue Gesetz einen Mieterstromzuschlag vor. Das bedeutet, dass Vermieter finanziell gefördert werden, wenn sie ihren Mietern sauberen Solarstrom direkt ohne die Nutzung des Netzes anbieten.

Mieterstromförderung konkret

Die Förderung orientiert sich dabei an den Einspeisetarifen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Von diesem Betrag wird ein Abschlag abgezogen. Wie hoch die Förderung dann jeweils konkret ausfällt, hängt von der Größe der Photovoltaikanlage ab.

Bei einer installierten Leistung bis 10 Kilowattstunden (kWh) ist derzeit ein Mieterstromzuschlag in Höhe von 3,81 Cent je kWh vorgesehen, Anlagen bis 40 kWh erhalten 3,47 Cent je kWh, größere Anlagen bis 100 kWh werden mit 2,21 Cent je kWh gefördert.

Die Förderung des Mieterstroms ist für zwanzig Jahre garantiert. Sie wird nur für Strom aus Photovoltaikanlage auf dem Hausdach gewährt, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb gehen und nachdem die Europäische Kommission die Förderung genehmigt hat.

Sofern es sich bei der geförderten Anlage nicht ohnehin um ein reines Wohnhaus handelt, muss mindestens 40 Prozent der Gebäudefläche Wohnraum sein. Der nicht genutzte Strom aus den hauseigenen Photovoltaikanlagen geht dann zum gültigen Einspeisetarif ins Netz.

Einen kleinen Haken gibt es allerdings noch. Das neue Gesetz sieht nur eine Förderung für Anlagen bis 500 Megawatt pro Jahr vor. Damit bleibt das Mieterstromgesetz nicht nur weit hinter seinen Möglichkeiten zurück, sondern ignoriert auch die Forderungen der Länder und der beteiligten Verbände. Mit der Limitierung der Förderung kommen gerade großen Wohnanlagen im urbanen Umfeld nicht in den Genuss von günstigem und umweltfreundlichem Solarstrom.

Wichtig für Mieter

Auch wenn das Angebot, sauberen und günstigen Strom direkt vom Hausdach zu beziehen durchaus attraktiv ist – das letzte Wort in dieser Sache hat der Mieter. Er kann nach wie vor seinen Stromanbieter frei auswählen. Um diese Wahlfreiheit zu garantieren, liefert das neue Gesetz Vorgaben zur Laufzeit der Mieterstromverträge. Außerdem darf der Stromvertrag nicht mit dem Mietvertrag gekoppelt werden. Darüber hinaus schützt der Gesetzgeber Mieter davor, dass schlussendlich nur der Vermieter von den Regelungen profitiert und den Stromverkauf als lukrative Einnahmequelle ausnutzt: das Gesetz sieht daher eine Preisobergrenze für den Mieterstrom vor.

Mieterstromvertrag und Mietvertrag sind unabhängig.

Der Mieterstromvertrag ist jeweils nur für ein Jahr gültig und muss dann ausdrücklich verlängert werden. Eine stillschweigende Verlängerung um jeweils ein Jahr, wie sie für sonstige Stromlieferverträge gilt, greift hier nicht.

Die Vorteile für den Mieter liegen jedoch auf der Hand. Er erhält hausgemachten Ökostrom, der mindestens preislich zehn Prozent billiger kommt als der Grundversorger der jeweiligen Region.

Laut einer Erhebung von Yougov würden sich derzeit zwei Drittel der Mieter für Mieterstrom entscheiden. 16 Prozent gaben an, erst mehr Informationen einzuholen, die übrigen Befragten lehnten das Angebot ab.

Wissenswertes für Vermieter

Vermieter, die sich bislang noch nicht mit den Möglichkeiten einer Photovoltaikanlage befasst haben, sind leicht verunsichert, ob sich die Dachfläche ihrer Immobilien für eine Solarstromanlage eignen und mit welchen Strommengen zu rechnen ist. Bundesweit haben bereits unzählige Städte und Gemeinden einen kommunalen Solar-Atlas erstellt. Mit diesem kostenfrei einsehbaren Solar-Kataster können Vermieter und Hausbesitzer anhand der Einfärbung ihrer Dachfläche die jeweilige Eignung für Solaranlagen leicht erkennen.

Passt eine Photovoltaikanlage aufs Dach? Solar-Kataster geben Auskunft.

Das Mieterstrommodell bietet ein hohes Potenzial. Die Akzeptanz des Angebotes von Mieterseite gibt Vermietern die Sicherheit, dass sich die Investition in eine Photovoltaikanlage rechnet.

Wer nur in geringem Umfang vermietet, sollte auch im direkten Gespräch mit den Mietern ermitteln, ob diese den Mieterstrom nutzen werden. Darüber hinaus sind die Betreiber von kleinen Mieterstromanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt von den Lieferantenpflichten befreit, die das Energiewirtschaftsgesetz für Stromlieferanten ansonsten vorsieht. Die Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten sind stark reduziert, um Vermieter kleiner Wohnungen nicht unverhältnismäßig mit administrativen Aufgaben zu belasten und zu demotivieren.

 

 

Die Zukunft aktiv gestalten

Das Mieterstromgesetzt bietet Mietern und Vermietern eine gute Möglichkeit, die dringend notwendig Energiewende selbst in Schwung zu bringen und zu vollenden. Durch die Förderung der Eigeninitiative und –Verantwortung kann jeder dazu beitragen, Erneuerbaren Energien zum Erfolg zu verhelfen.

Hauseigene Photovoltaikanlagen sind dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn die Nutzung der Sonnenenergie ist generell ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung.

Grünes Geld, erfahrener Finanzexperte für nachhaltige Geldanlagen, bietet seinen Kunden daher ein breites Angebot an attraktiven Anlagemöglichkeiten aus dem Bereich Photovoltaik.

Ein Einstieg ist dabei bereits mit kleinen Summen möglich. Ab einer Mindestanlagesumme von 100 Euro monatlich können mit dem Musterdepot Sonne Monatssparen im Laufe der Jahre ein kleines Vermögen erwirtschaftet werden.

Eine gute Rendite verspricht auch die Sonne Geldanlage mit einer Mindestanlagesumme von 5.000 Euro. Bei einer empfohlenen Laufzeit von mindestens acht Jahren sind Erträge von rund 9,4 Prozent möglich. Basis des Erfolgs ist dabei ein fondsbasiertes Musterdepot, das aus rund 200 Werten führender Unternehmen der Erneuerbaren Energien Branche sorgfältig zusammengestellt wird. Die breite Streuung reduziert mögliche Risiken und ermöglicht ausgezeichnete Erträge.

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